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1. Geltung und Form: 1.1. Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote von Insider Sports, mader sports OG, Vorderlanersbach 269, 6293 Tux, in der Folge kurz Insider Sports genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufsbedingungen. Sofern zwischen dem Kunden und Insider Sports eine schriftliche Vereinbarung, z.B. ein Vertragshändler- oder Handelsvertretervertrag besteht, gehen die Bestimmungen eines derartigen Vertrages den Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen vor, soweit sie mit ihnen im Widerspruch stehen. 1.2. Änderungen und Ergänzungen dieser Verkaufsbedingungen einschließlich dieses Punktes bedürfen der Schriftform.
2. Geschäftsbedingungen des Kunden: Geschäftsbedingungen des Kunden, die mit einem in Punkt 1. angeführten Vertrag oder mit diesen allgemeinen Verkaufs-bedingungen im Widerspruch stehen, haben keine Geltung. Mit Erteilung dieser Auftragsbestätigung gelten die Geschäfts-bedingungen des Kunden daher als zurückgewiesen und zwar für diesen Auftrag und sämtliche künftigen Aufträge, auch wenn diesen im Einzelfall diese Verkaufsbedingungen nicht zugrunde liegen sollten. Vertragserfüllungshandlungen von Insider Sports gelten insofern nicht als Zustimmung zu von seinen Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
3. Auftragserteilung: Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß. Dem Kunden steht nach Erstellung der Auftragsbestätigung kein Stornorecht zu.
4. Preise und Zahlungsbedingungen: 4.1. Alle von Insider Sports genannten Preise sind netto, exklusive Umsatzsteuer, zu verstehen. 4.2. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne jeden Abzug fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, tritt die Skontovereinbarung außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf dem Geschäftskonto von Insider Sports als geleistet. 4.3. Scheck und Wechsel werden von Insider Sports nur aufgrund besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden. 4.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Insider Sports berechtigt, nach seiner Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 1333 ABGB zu begehren. Sofern der Kunde gegenüber Insider Sports mit Zahlungsverpflichtungen aufgrund dieses Auftrages in Verzug kommt, werden sämtliche Forderungen von Insider Sports sofort zur Gänze fällig und können ohne Mahnung und Nachfristsetzung von Insider Sports geltend gemacht werden. 4.5. Im Falle des, wenn auch unverschuldeten, Verzugs, hat der Kunde Insider Sports darüber hinaus sämtliche Inkassokosten, wie z.B. Mahnkosten, Kosten von Detekteien, Rechtsanwälte, Gerichtsgebühren etc. zu ersetzen. 4.6. Erfüllungsort ist der Sitz von Insider Sports. 4.7. Vor vollständiger Zahlung fälliger Forderungen ist Insider Sports zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Auftrag verpflichtet, kann aber auch in einem solchen Fall vor der Lieferung die Sicherstellung des sich aus der weiteren Lieferung ergebenden Kaufpreises begehren. 4.8. Der Kunde ist zur Zahlung verpflichtet, auch wenn er vor Fälligkeit der Zahlung keine Möglichkeit gehabt hat, die Ware zu untersuchen.
5. Lieferung und Gefahrenübergang: 5.1. Die in der Auftragsbestätigung angeführten Liefertermine sind unverbindlich. 5.2. Betriebsstörungen, Streiks und Verkehrshindernisse oder sonstige Umstände, die nicht von Insider Sports verschuldet sind, entbinden Insider Sports von der Lieferpflicht und den sonstigen Pflichten. 5.3. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzug sind in jedem Fall ausgeschlossen. 5.4. Teillieferungen und vorzeitige Lieferungen durch Insider Sports sind zulässig. 5.5. Insider Sports ist berechtigt, die vereinbarten Lieferfristen um bis zu vier Wochen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. 5.6. Die Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung und Verpackung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von Insider Sports erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Verpackung die tatsächlich aufgewendeten Kosten, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. 5.7. In jedem Fall werden Versicherungen nur über ausdrücklichen Wunsch und im Namen und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen. 5.8. Auch wenn nach dem konkreten Auftrag eine Beförderung der Ware zu erfolgen hat, so geht doch in jedem Fall die Gefahr mit der Bereitstellung der Ware im Lager von Insider Sports auf den Kunden über. Die Bereitstellung gilt jedenfalls mit dem Rechnungsdatum als erfolgt. Es bleibt Insider Sports unbenommen nachzuweisen, ob die Ware bereits früher tatsächlich bereitgestellt wurde. Insider Sports treffen aber keinerlei Pflichten, wie z.B. als Verwahrer. 5.9. Wird die Ware vom Kunden nicht fristgerecht abgeholt, soweit sie von ihm abzuholen ist, oder wird sie bei Auslieferung nicht fristgerecht übernommen, so ist Insider Sports berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden einzulagern.
6. Rücktritt vom Vertrag: 6.1. Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Kunden oder die Abweisung des Konkurses mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden ist Insider Sports zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes hat Insider Sports bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Insider Sports von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, hat Insider Sports die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl von Insider Sports einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. 6.2. Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Käufer vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Käufer. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Käufer gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Käufers.
7. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht: 7.1. Der Kunde ist verpflichtet, die an ihn gelieferte Ware nach Anlieferung unverzüglich, dh. ohne unnötigen Aufschub, längstens aber innerhalb von drei Tagen zu untersuchen und allgemeine Mängel schriftlich und unverzüglich direkt bei Insider Sports, mit konkreten Angaben der Mängel, bekannt zu geben. Diese Bestimmung gilt auch für den Fall einer Umleitung oder Weitersendung der Ware durch den Kunden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Verpflichtung zur Gewährleistung erlischt in jedem Fall mit Ablauf der Gewährleistungsfrist; ein darüber hinaus gehender besonderer Rückgriff des Kunden gemäß § 933b ABGB wegen selbst erfüllter Gewährleistungspflichten wird ausgeschlossen. 7.2. Handelsübliche oder geringe technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe und des Designs können nicht beanstandet werden.
7.3. Falls berechtigte Mängelrügen erhoben werden, hat Insider Sports das Wahlrecht, entweder die Ware zurückzunehmen und dem Kunden eine Gutschrift in Höhe des fakturierten Nettopreises zu erteilen oder anstelle der zu Recht beanstandeten Ware andere, mängelfreie, gleichwertige Ware zu liefern, wobei in jedem Fall die beanstandete Ware in Einvernehmen mit Insider Sports wieder an Insider Sports zurückzusenden ist. 7.4. In jedem Fall muss Insider Sports die Möglichkeit geboten werden, die vom Kunden beanstandete Ware, allenfalls auch durch Fachleute seines Vertrauens, überprüfen zu lassen. 7.5. Insider Sports ist im Falle einer berechtigten Mängelrüge grundsätzlich die Möglichkeit der Nachbesserung einzuräumen. 7.6. Erfüllt der Kunde seine nach diesem Vertrag und insbesondere nach diesem Punkt bestehenden Verpflichtungen und Obliegenheiten nicht ordnungsgemäß, so erlischt jeder Anspruch aufgrund von Mängeln.
8. Eigentumsvorbehalt: 8.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen Eigentum von Insider Sports. Dies gilt auch für den Fall einer scheck- oder wechselmäßigen Bezahlung, und zwar bis zur endgültigen Einlösung des Schecks oder des Wechsels. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. 8.2. Auch bereits bezahlte und beim Kunden noch vorhandene Ware haftet für alle noch offenen Forderungen von Insider Sports. 8.3. Vor vollständiger Bezahlung der Ware ist eine Veräußerung nur im ordentlichen Geschäftsverkehr zulässig. Die Ware darf vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherung übereignet, noch darf sonst in irgendeiner Weise über dieselbe verfügt werden. 8.4. Eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist bei einem Wiederverkauf nur dann zulässig, wenn gleichzeitig mit dem Wieder- oder Weiterverkauf der gesamte Kaufpreis samt allfälliger Nebenkosten an Insider Sports bezahlt wird oder sonst nur unter der Bedingung, dass gleichzeitig mit der Weiterveräußerung der Zweitkäufer von der Sicherungszession verständigt wurde oder die Zession in seinen Geschäftsbüchern angemerkt wird. Demnach gelten diese Forderungen ab dem Zeitpunkt ihres Entstehens bereits als an Insider Sports abgetreten, auch für den Fall, dass der Kunde dies in seinen Büchern (noch) nicht vermerkt haben sollte. 8.5. Wenn Waren oder Forderungen, die noch im Eigentum von Insider Sports stehen, gepfändet oder sonst irgendwelche Rechte durch dritte Personen an diesen Waren oder Forderungen begründet werden, hat der Kunde Insider Sports unverzüglich zu unterrichten. Es sind alle Daten bekannt zu geben, die für die Geltendmachung des Eigentumsrechts durch Insider Sports notwendig sind. Die Kosten der Geltendmachung des Eigentumsrechtes trägt der Kunde. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
9. Allgemeines: 9.1. Die von Insider Sports vertriebenen Erzeugnisse sind hochwertige Markenartikel. Demgemäß verpflichtet sich der Kunde von sich aus alles zu tun, um den Verkauf der Markenartikel zu fördern, alles ihm mögliche zu unternehmen, damit die Sportartikel den Bedürfnissen des Kunden entsprechend verkauft werden und in einwandfreiem Zustand gehalten werden können und überhaupt sonst alles zu tun, um das Ansehen der Markenartikel zu steigern und alles zu unterlassen, was dieses Ansehen gefährden könnte. 9.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Gegenforderungen mit Forderungen von Insider Sports aufzurechnen. 9.3. Die Geltendmachung aller Ansprüche des Kunden kann wirksam nur gerichtlich erfolgen. 9.4. Wenn der Kunde der Meinung ist, dass Insider Sports in der Erfüllung seiner Pflichten in Verzug ist, hat er jedenfalls Insider Sports eine angemessene Nachfrist zu setzen. 9.5. Diese Vertragsbestimmungen gehen auch auf die Rechtsnachfolger beider Vertragsparteien über. 9.6. Sollten Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen ungültig oder rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen unberührt. Die ungültigen oder undurchsetzbaren werden automatisch durch gültige oder durchsetzbare Bestimmungen ersetzt, die den wirtschaftlichen Zweck am ehesten entsprechen. 9.7. Auf diese Verkaufsbedingungen sowie auf die gesamte Geschäftbeziehung zwischen dem Kunden und Insider Sports ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Die Vertragsparteien schließen die Anwendung von UN-Kaufrecht ausdrücklich aus Die Vertragsparteien vereinbaren gemäß § 104 Jurisdiktionsnorm ausdrücklich die österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Gerichtsstand ist Zell am Ziller. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, wird zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten gemäß § 104 Jurisdiktionsnorm die örtliche Zuständigkeit des für Insider Sports sachlich zuständigen Gerichts vereinbart. |
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